1. Buchführung entsprechend den kaufmännischen Bestimmungen
- Verbuchung der Hausgeldzahlungen
- Mahnwesen
- Bezahlen von Rechnungen unter Ausnutzung von Skonto
- Führen der Wohnungs-, Lohn- und Sozialkostenkonten
- Jährliche Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
2. Vorbereitung der Rechnungsprüfung und Nachweis der Rücklagenverwendung
3. Erstellen von Hausgeld-Gesamt- und Einzelabrechnungen für jeden Eigentümer und Versand an alle Eigentümer
4. Erstellen des jährlichen Wirtschaftsplanes. Bei Änderungen: Berechnung des neuen Hausgeldes und Versand an alle Eigentümer
5. Erstellung der Tagesordnung für die jährliche Eigentümerversammlung und Versand an alle Eigentümer
6. Durchführung der Eigentümerversammlung inkl. Protokollführung, dabei Vorlage von Anträgen usw. (z.B. Kostenangebote, Vorbereitung von Anträgen einzelner Eigentümer usw.)
7. Versand des Versammlungsprotokolls an alle Eigentümer
8. Ausführung der auf der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse
9. Vorbereitung von Regelungen die im Zusammenhang mit der Hausordnung, der Gemeinschaftsordnung (Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums) stehen
10. Erledigung von Arbeiten der Eigentümergemeinschaft - grundstücks- und baurechtlicher Art - nachbarschaftsrechtlicher Art - abgabenrechtlicher Art - versicherungsrechtlicher Art
11. Verhandlungen mit Behörden und Versorgungsunternehmen in Gebührenfragen, Energielieferungsfragen und ordnungsrechtlichen Fragen
12. Abschluß/Kündigung von Dienstleistungs- und Lieferantenverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft, nach Genehmigung durch den Verwaltungsbeirat
13. Abschluß/Kündigung, Änderung und Überwachung von Versicherungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft, nach Genehmigung durch den Verwaltungsbeirat
14. Schadensmeldung und Abwicklung von Versicherungsfällen
15. Durchführung von Änderungen der Verwaltungsunterlagen, die erforderlich werden durch - Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen - sonstige Vereinbarungen
16. Beratung der Eigentümergemeinschaft bei Modernisierungsmaßnahmen sowie bei Durchführung von Energie- und Kosteneinsparungen
B. TECHNISCHE VERWALTUNGSLEISTUNGEN
1. Überwachung des baulichen Zustandes des Objektes durch regelmäßige Begehungen
2. Vor größeren Reparaturmaßnahmen Einholung von mehreren Kostenangeboten und Beschlußvorlage bei der nächsten Eigentümerversammlung. Auch in Notfällen umgehende Information des Verwaltungsbeirates.
3. Vergabe der Aufträge und Überwachung der Reparaturarbeiten
4. Sachliche und rechnerische Prüfung von Reparaturrechnungen sowie deren fristgemäße Bezahlung
5. Aufbewahrung der das Objekt betreffenden Planunterlagen für - z.B. sanitäre Installation - Heizungsinstallation - Lüftungs-, und Elektroinstallation
6. Aufbewahrung von Sicherheitsscheinen für eine evtl. vorhandene zentrale Schließanlage
7. Abschluß/Kündigung von Wartungsverträgen für techn. Einbauten im Namen der Eigentümergemeinschaft, nach Genehmigung durch den Verwaltungsbeirat
8. Einstellung/Kündigung von Hausmeister und Hausreinigung und Überwachung der Tätigkeit, nach Genehmigung durch den Verwaltungsbeirat
C. JURISTISCHE VERWALTUNGSLEISTUNGEN
1. Beratung der Eigentümergemeinschaft bei Maßnahmen der Verwaltung über die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
2. Handlung als Zustellungsbevollmächtigter (kraft Gesetzes) im Sinne der Eigentümergemeinschaft
3. Veranlassung von Rechtsmaßnahmen gegenüber säumigen Eigentümern
4. Mitwirkung bei Klageverfahren und Beweissicherungsverfahren
5. Änderung der Verwaltungsunterlagen die erforderlich werden durch: - Änderung von Gesetzen und Verordnungen - Änderung der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung - sonstige Vereinbarungen
6. Abgabe von Zustimmungserklärungen, Prüfungen und Stellungnahmen
- bei Veräußerung und Vermietung
- bei gewerblicher Nutzung und Konzessionsgesuchen
- bei Werbeflächen in genehmigungspflichtiger Form
- bei baulichen Veränderungen innerhalb des Sondereigentums
- gegenüber Behörden und Versorgungsunternehmen für Bereiche ausserhalb des Gemeinschaftseigentums, nach Genehmigung durch den Verwaltungsbeirat bzw. entsprechender Beschlußfassung durch die Eigentümerversammlung
D. BÜROLEISTUNGEN
1. Anfertigung von Kopien, Zusenden von Unterlagen an die Eigentümer
2. Ordnen und Archivieren der Verwaltungsunterlagen, - Wartungsverträge - Versicherungspolicen etc
1. Zustimmung als Verwalter bei Eigentümerwechseln gegenüber dem Notar
2. Durchführung weiterer Eigentümerversammlungen im gleichen Jahr, die durch Beschlußunfähigkeit oder auf speziellen Antrag, ohne Verschulden der Verwaltung.
3. Verwaltung von Sonder-/Teileigentum (Mietverwaltung)
4. Vermietung von Sonder-/Teileigentum nach Bedarf und Erfordernis gegen gesonderte Bezahlung
Eck & Company Immobilien GmbH
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