Ab 2025 greift die Grundsteuerreform

15Februar

 

Ab 2025 greift die Grundsteuerreform. Dazu müssen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Was viele Hauseigentümer nicht wissen: Sie müssen dafür bereits in diesem Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben und das kann richtig aufwendig sein. Wenn man nicht rechtzeitig macht, könnten Verspätungszuschläge drohen. Zwar schreiben einige Kommunen die Hausbesitzer direkt an, Pflicht ist das aber nicht.

Grundsteuer eine Haupteinnahmequelle der Kommunen

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckte etwa 15% ihrer Steuereinnahmen. Der Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Die Reform wurde bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Ab 2025 soll nun die neue Grundsteuer-Berechnung gelten.

Steuerberaterverband erwartet "riesiges Datenchaos"

Laut Finanzministerium stehen die Steuerbehörden vor einem ihrer größten Projekte in der Nachkriegsgeschichte. Dafür müssen Hausbesitzer Auskunft über ihre Grundstücke und Gebäude geben. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert. 

Datenbeschaffung Herausforderung für Hauseigentümer

Der Verbände erwarten ein "riesiges Datenchaos". Sie kritisieren, die Last der Informationsbeschaffung werde auf die Steuerpflichtigen und deren Steuerberater abgewälzt. Auch der Eigentümerverband erwartet einige Schwierigkeiten. So müssen etwa die Bodenrichtwerte recherchiert werden. Größter Knackpunkt könnte aber das Baualter sein. Hier müssten auch Kernsanierungen berücksichtigt werden, die die Restnutzungsdauer eines Hauses wieder verlängern. Selbst bei der Wohnfläche gibt es Stolperfallen: An- und Umbauten müssen notfalls sogar selbst ausgemessen werden.

Abgabefrist Juli bis Oktober 2022

Generell sollten die Hausbesitzer rasch beginnen, die nötigen Daten zusammenzusuchen. Einreichen kann man die Grundsteuererklärung aber noch nicht: Das muss zwischen dem 01.07. und dem 31.10.2022 passieren - und mit wenigen Ausnahmen ausschließlich online über die Steuerplattform Elster. Wenn man nicht rechtzeitig einreicht, sollen Verspätungszuschläge drohen.

Steuerberaterverband sieht sich vor Herkulesaufgabe

Der Steuerberaterverband sieht sich vor einer Herkulesaufgabe. Würden sich alle Eigentümer an ihre Steuerberater wenden, könnten auf jeden Berater rund 400 Erklärungen zukommen. "Das ist Wahnsinn" sagt der Verband. "Das allein sei neben dem Tagesgeschäft kaum stemmbar". Außerdem fielen die Arbeiten zur Grundsteuererklärung unmittelbar mit den Corona-Schlussrechnungen zusammen.

Neben Grundsteuerwert Hebesätze maßgeblich für Grundsteuerhöhe

Die Finanzämter ermitteln aus den eingereichten Daten den Grundsteuerwert, der Basis der Grundsteuer ist. Wie viel am Ende fällig wird erfahren die Eigentümer erst 2025. Denn das hängt entscheidend von den Hebesätzen der Gemeinden ab. Diese Faktoren können die Kommunen frei festlegen. Ändern die Kommunen nichts, würde die Grundsteuer dramatisch steigen.

Fazit:

Wieder einmal zeigt sich die Digital-Legasthenie deutscher Behörden. Kommunen, Finanzämter, Katasterämter und Gutachterausschüsse sitzen auf riesigen Datenbeständen, die –wären sie kompatibel- für die Erhebungen herangezogen werden könnten. Doch das ist selbstverständlich in Deutschland nicht der Fall. Mehr noch: Die Versendung einer Aufforderung zur Abgabe der Daten sieht der Gesetzgeber nicht vor. Er überlässt es den Kommunen auf freiwilliger Basis die Bürger zu informieren. Datenchaos ist vorprogrammiert. Und dem Bürger wird auch noch mit Strafen gedroht, wenn er nicht spurt.

 

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Eine Information von Eck & Company Immobilien GmbH

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