OVG Münster Gericht stoppt Einbaupflicht intelligenter Stromzähler
06März
Das Gericht ist der Ansicht, dass die verfügbaren Smart Meter nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, und hat die Verpflichtung zum Einbau gestoppt.
Laut OVG ist eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voraussichtlich rechtswidrig. Das Hauptsacheverfahren ist noch am Verwaltungsgericht Köln anhängig.
Smarte Stromzähler sind ein wichtiger Baustein in der Energiepolitik in Deutschland. Damit können nicht nur die Zählerstände automatisch digital und verschlüsselt an die Stromerzeuger ermittelt werden. Denkbar ist auch eine Steuerung des Stromverbrauchs je nach Versorgungslage. Bis zum Jahr 2032 sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Energiewende alle analogen Stromzähler durch digitale Stromzähler ersetzt werden. Dafür ist eine Lizenzierung der neuen Stromzähler notwendig, damit Hacker nicht über die vernetzten Zähler die Stromversorgung lahmlegen können.
Ein Hersteller fühlt sich benachteiligt
Ein Unternehmen aus Aachen hat geklagt und vor dem OVG Recht bekommen. Die Firma vertreibt andere Messsysteme und wäre auf diesen Produkten sitzen geblieben. Die Hauptsacheentscheidung steht noch aus.
Das OVG ist der Meinung, die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie seien nicht wie vorgeschrieben auf geltende Anforderungen zur technischen Zusammenarbeit mit anderen Systemen hin zertifiziert worden.
Weitere Infos:
OVG-NRW
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Eine Information von Eck & Company Immobilien GmbH
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