Sinn und Unsinn der neuen Heizkostenverordnung

14Februar

Sinn und Unsinn der neuen Heizkostenverordnung

Ab 2022 dürfen nur noch fernablesbare Zähler für Wärme und Warmwasser verbaut werden. Der Mieter muss dann monatlich eine Übersicht zu seinem Verbrauch erhalten.

Die Ermittlung des Heizungsverbrauchs war mit viel Aufwand verbunden. Die Mitarbeiter der verantwortlichen Firmen mussten dafür in alle Wohnungen. Die Terminabsprache mit den Mietern war meistens mühsam.

Fernablesbare Zähler werden Pflicht
Mit neuen Heizkostenverordnung ändert sich das Ablesen der Messdaten für Heizung und Warmwasser. Ab 2022 dürfen Eigentümer nur noch fernablesbare Zähler für Wärme und Warmwasser installieren. Die Messung erfolgt dann per Funk. Der Ableser muss sich nur noch in der Nähe des Hauses aufhalten. Dass das bisher schon zu Problemen führte wird dabei ausgeblendet.

Evaluation nach drei Jahren
Die Verordnung fordert eine Überprüfung nach 3 Jahren. Dann soll sich klären, inwieweit der Einbau von fernablesbaren Messgeräten zu Mehrkosten bei Verbrauchern führt. Denn schon dem Gesetzgeber war klar, dass die neue Informationspflicht nicht zum Nulltarif zu haben ist. Denn es entsteht erhöhter Aufwand beim Dienstleister und Vermieter.

Neue Informationspflichten
Sind die fernablesbaren Zähler montiert, dann sind Vermieter verpflichtet, alle Bewohner monatlich über ihren Verbrauch zu informieren. Das soll die Mieter dazu motivieren, bewusster mit dem Energieverbrauch umzugehen und Energie zu sparen. Ein noch nicht abschätzbarer Mehraufwand.

Auch einen Vergleich zu den Heizkosten des Vorjahrs sowie zum Durchschnittsverbrauch muss die Abrechnung beinhalten. Das Bundesumweltamt hat zu den Anforderungen an die Heizinformation einen Leitfaden verfasst, an dem man sich orientieren kann.

Smart Meter Gateway Anbindung
Alle neu eingebauten Geräte müssen zu Systemen anderer Anbieter kompatibel. Das war bisher nicht der Fall. Einmal für Ablesedienst A entschieden, war ein Wechsel kaum möglich. Damit soll mehr Wettbewerb entstehen auf dem bislang von nur wenigen großen Dienstleistern beherrschten Markt.

Die neuen Messsysteme müssen so ausgestattet sein, dass sie an einen Smart-Meter-Gateway angebunden werden können. Ein Smart Meter Gateway ist ein zentraler Kommunikation-Hub für intelligente Messsysteme, welches festgelegten Sicherheitstandards genügt. Damit können übergreifend zum Beispiel Smart Home Netzwerke, Kraft-Wärme-Kopplungs- und Fotovoltaik-Anlagen oder E-Ladesäulen eingebunden werden.

Kürzungsrecht des Mieters
Die neue Heizkostenverordnung sieht Sanktionen vor, wenn Vermieter den Informationspflichten nicht nachkommen. Das dürfte noch zu allerlei Streitereien führen.

Fazit:
Viele Bewohner –vor allem ältere- dürften garnicht in der Lage sein diese Informationen auf digitalem Weg zu erhalten. Nur der digitale Weg könnte einer Kostensteigerung Einhalt gebieten. Vermieter müssen dann die Informationen auf mehreren Wegen zur Verfügung stellen. Das führt zwangsläufig zu einem erheblichen sachlichen und personellen Mehraufwand, der sich in der Heizkostenabrechnung kostenerhöhend wiederfinden dürfte.

Die bekannten Dienstleister wie ISTA, Brunata & Co. werden sich den Zusatzservice fürstlich bezahlen lassen. Auch das trifft am Ende die Bewohner.

Ob all das unterm Strich zu einer finanziellen Entlastung der Bewohner führt, wird sich zeigen.

 

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Eine Information von Eck & Company Immobilien GmbH

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