Fit für Hitze und Dürre: 10 Tipps für den klimaresistenten Garten

Der Klimawandel stellt auch Hobbygärtner vor neue Herausforderungen. Viele fragen sich, welche Pflanzen angesichts zunehmender Hitze- und Dürreperioden geeignet sind und wie sie ihren Garten möglichst klimaschonend pflegen können. Erich Kulling, Mitglied des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE) gibt 10 Tipps. Er ist Ingenieur für Gartenarchitektur und Landschaftspflege.

Seit rund 30 Jahren ist Erich Kulling beim Grünflächenamt in Worms für die Grünflächenunterhaltung und Baumpflege verantwortlich. Dort beschäftigt er sich auch mit dem Thema Pflanzenauswahl und -pflege und wie diese den neuen klimatischen Bedingungen angepasst werden müssen.

Tipp 1: Den Boden gut vorbereiten

Der Boden ist die Basis für gesunde, vitale Pflanzen. „Wenn Pflanzen nicht gut wachsen, liegt das meistens nicht am Klimawandel, sondern an schlechten Bodenverhältnissen, einer schlechten Bodenvorbereitung und einem Wurzelraum, der zu klein ist“, informiert Erich Kulling. Dieses Problem betreffe häufig die Außenanlagen von Mehrfamilienhäusern, da die Flächen rund um die Gebäude in der Regel stark verdichtet seien und sich nicht selten im Untergrund Bauschutt oder andere „Überraschungen“ befänden. „Meist fehlt es dort auch an organischer Substanz in der obersten Bodenschicht oder der Mutterboden fehlt gänzlich“, sagt Kulling.

Der Boden sollte mindestens zwei Spaten tief, also 60 cm, locker und durchwurzelbar sein. Das gilt für Stauden, Bodendecker und Sträucher. Damit Bäume zufriedenstellend wachsen, muss der Boden vor dem Einpflanzen mindestens eineinhalb Meter tief gelockert werden.

Tipp 2: Vielfältig und standortspezifisch pflanzen

Grundsätzlich ist es wichtig, auf Vielfalt zu setzen und die Pflanzen für den jeweiligen Standort (z. B. volle Sonne) auszusuchen. Es gibt jede Menge attraktive Pflanzen, die auch für schwierige Standorte wie trockenen Schatten geeignet sind, z. B. Elfenblumen, Waldastern und Steinsame. Staudengärtnereien und Baumschulen, beraten hierzu gerne.

Tipp 3: Frosthärte berücksichtigen

Angesichts zunehmender Hitze- und Dürreperioden sind Pflanzen gefragt, die sowohl gegen Hitze und Trockenheit resistent als auch frosthart sind. Denn auch wenn die Winter in Deutschland im Durchschnitt milder werden, kann es immer wieder Kälteeinbrüche geben. Informieren Sie sich daher bei der Auswahl genau, welche Pflanzen die genannten Eigenschaften in sich vereinen. Viele Pflanzen aus dem Mittelmeer-Raum sind beispielsweise nicht ausreichend frosthart, um sie in Deutschland ganzjährig im Freien einzupflanzen. Gut geeignet sind zum Beispiel Hohe Fetthenne, Mannstreu, Bergminze und Blauraute.

Tipp 4: Trockenheitsresistente Pflanzen auswählen

Wer seinen Garten neu bepflanzt oder neu anlegt und nicht gerade in einer niederschlagsreichen Gegend mit sauren Böden wohnt, sollte besser auf Arten wie Rhododendren und Hortensien verzichten, denn diese Pflanzen haben einen hohen Wasserbedarf. Aber es gibt Alternativen: Strauch-Pfingstrosen kommen fast gänzlich ohne zusätzliches Wässern aus und vertragen volle Sonne. Bei Böden mit hohem Kalkgehalt sind der ‚Gemeine Flieder‘ und der ‚Königsflieder‘ mit ihrer Blüte in lila, rosa und weiß eine gute Wahl.

Außerdem:
Auch unter den heimischen Sträuchern gibt es attraktive Arten, die viel Trockenheit vertragen und pflegeleicht sind: Wolliger Schneeball, Weißdorn, Kornelkirsche, Bibernellrose und Haselstrauch.

Klassische Gartensträucher, die Trockenheit aushalten und leicht zu pflegen sind: Felsenbirne, verschiedene Berberitzenarten, Kolkwitzie, Chinesische Goldrose.

Stauden und Halbsträucher für sonnige, trockene Standorte: Lavendel: Steppensalbei, Katzenminzen, Brandkraut, Fetthennen, Hohe Schafgarbe, Heiligenkraut, Mittelmeerwolfsmilch. Die Bartiris kommt mit schwierigsten Standorten zurecht – je sonniger und trockener, umso besser. Es gibt sie in einer großen Sortenvielfalt. Die genannten Stauden lassen sich hervorragend mit Gräsern wie dem Atlasschwingel und dem Silberährengras kombinieren.

Mediterrane Kräuter: Sie dürfen natürlich bei Gärtnern, die auch gerne kochen, nicht fehlen. Klassiker sind Rosmarin, Thymian und Salbei. Weniger bekannt, aber dennoch sehr empfehlenswert und sehr unkompliziert ist der Ysop, ein 60 cm hoher Halbstrauch, der wahlweise weiß oder blau blühend erhältlich ist. Er eignet sich z. B. sehr gut zum Würzen von Salaten. Alle Kräuter aus dem Mittelmeerraum können auch sehr gut in Terracotta-Töpfen auf dem Balkon kultiviert werden.

Tipp 5: Bäume pflanzen – unbedingt, aber Artenauswahl und Platzbedarf beachten

Bäume sind wichtige Schattenspender und unverzichtbar in der Gartengestaltung. Aber leider werden bei der Planung und beim Pflanzen immer wieder Fehler gemacht. Ein geeigneter Baumstandort muss mindestens ein durchwurzelbares Bodenvolumen von zwölf Kubikmetern haben. Das entspricht ungefähr der Fläche eines PKW-Stellplatzes und einer Tiefe von eineinhalb Metern. Nur dann ist gewährleistet, dass der Baum ein ausreichend großes Wurzelwerk bilden kann, um die Krone mit Wasser und Nährstoffen versorgen zu können.

Informieren Sie sich unbedingt, wie groß die Baumarten werden, die Sie pflanzen möchten. Lassen Sie sich außerdem beraten, welche Arten besonders widerstandsfähig sind und gut mit Dürre und Hitze zu Recht kommen. Hilfestellung finden Sie z. B. in der Straßenbaumliste der GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz) oder der Veröffentlichung „Klimabäume – welche Arten können in Zukunft gepflanzt werden?“ der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.

Tipp 6: Auf Rasen verzichten oder nicht zu kurz mähen

Rasen benötigt sehr viel Wasser, damit er auch in trockenen Sommern grün und dicht bleibt. Viele halten das angesichts des Klimawandels nicht mehr für zeitgemäß. Wer ganz auf Rasen verzichten will, hat die Möglichkeit, diesen in Wiesenflächen umzuwandeln oder bei kleineren Flächen durch bodendeckende Gehölze und Stauden zu ersetzen. Der Bund Deutscher Staudengärtner bietet eine Reihe sogenannter Staudenmischpflanzungen für die verschiedensten Standorte an – von ‚Silbersommer‘ für volle Sonne bis ‚Schattenglanz‘ für schattige Lagen. Alle Mischpflanzungen haben eines gemeinsam: Sie sind pflegeleicht, robust und trotzdem sehr attraktiv.

Wer dennoch einen neuen Rasen anlegen möchte, sollte bei der Saatgut-Mischung zum Beispiel Landschaftsrasen für Trockenlagen mit Kräutern (RSM 7.2.2) verwenden. Diese Mischung ist auch für Südböschungen geeignet.

Auf jeden Fall wichtig: Achten Sie im Sommer darauf, den Rasen nicht kürzer als vier Zentimeter zu mähen – andernfalls verbrennt er bei starker Sonneneinstrahlung leichter.

Tipp 7: Richtig gießen

Rasen, Stauden und Gehölze sollten in größeren Abständen, dann aber durchdringend gewässert werden, empfiehlt Erich Kulling. Pro Wässergang sollten es 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter sein. Dann erst wieder in zwei Wochen (Achtung: Sommerblumen und Gemüse müssen häufiger gewässert werden.) So werden die Pflanzen dazu angeregt tiefer zu wurzeln und Trockenperioden werden so besser verkraftet. Wird mit einem Sprenger bewässert, hilft ein einfacher Regenmesser (erhältlich in Gartencentern) zur Kontrolle der Wassermenge.

Nutzen Sie, wenn möglich, Regenwasser zum Gießen. Dieses können Sie in einer einfachen Regentonne sammeln oder Sie lassen sich eine unterirdische Zisterne einbauen, die das Dachflächenwasser sammelt.

Tipp 8: Mulchen gegen Austrocknung

Rindenmulch in Beeten hilft, die Verdunstung zu reduzieren und den Boden vor Austrocknung zu schützen. Die Mulch-Schicht sollte 5-7 cm dick sein. Auch Humus aus dem eigenen Komposthaufen hilft, die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens zu erhöhen.

Tipp 9: Offene Böden vermeiden – Flächige Bepflanzung gegen Erosion

Eine flächige Bepflanzung schützt den Boden effektiv vor Austrocknung und Erosion bei Starkregen. Sind Beete flächendeckend mit Stauden bepflanzt (z. B. Balkanstorchenschnabel, Elfenblume, Teppich-Beinwell reduziert sich der Aufwand für die Pflege erheblich. Auch Sträucher wie die immergrüne Kriechmispel und der Zwergliguster sind sehr gut geeignet, größere Flächen kostensparend zu bepflanzen.

Tipp 10: Unkrautvlies und Schotter – erhalten die rote Karte

Es ist leider zurzeit sehr verbreitet, anstatt schöne Bepflanzungen anzulegen, großflächig Unkrautvlies auszulegen und dieses mit Rindenmulch oder Kies und Schotter abzudecken. Diese „Fake-Flächen“ haben mit fachgerechter und kreativer Gartengestaltung nichts zu tun. Sie leisten außerdem keinen Beitrag für den Arten- und Klimaschutz.

Luft-Luft-Wärmepumpen: Klimageräte als smarte Heiz-Alternative

Klimageräte können dazu beitragen, an Hitzetagen das Haus kühl zu halten. Inzwischen werden sie in Deutschland immer beliebter. Dass die Geräte auch heizen können, ist jedoch noch wenig bekannt. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Luft-Luft-Wärmepumpen, so der Fachbegriff, sind in der Anschaffung günstiger als herkömmliche Wärmepumpen und können vergleichsweise einfach installiert werden. Sinnvoll sind sie in eher kleineren Wohnungen oder unregelmäßig genutzten. Dies gilt insbesondere für Gebäude ohne Heizungsrohre, Heizkörper oder Fußbodenheizung, die bisher etwa mit Nachtspeicheröfen beheizt wurden. Nachteilig ist, dass sie das Haus nicht mit Warmwasser für Küche und Bad versorgen können. Die Wärmeverteilung muss zudem so geplant sein, dass die Luftbewegung im Raum angenehm ist und die Strömungsgeräusche nicht zu laut werden. Vor allem im unsanierten Altbau ist dies aufgrund des hohen Wärmebedarfs eine große Herausforderung. Luft-Luft-Wärmepumpen sollten in solchen Fällen in der Regel nicht als alleiniges Heizsystem eingesetzt werden.

In Südeuropa und Skandinavien sind Klimageräte schon lange im großen Stil im Einsatz. Doch auch in Deutschland wächst das Interesse von Hauseigentümern. Die Verkaufszahlen nehmen entsprechend zu: Laut Raumklimagerätestatistik des Fachverbandes Gebäude-Klima stieg der Absatz von rund 210.000 Geräten im Jahr 2018 auf rund 280.000 im Jahr 2024. Genutzt werden sie vor allem für den Kühlbetrieb.

Funktionsweise der Luft-Luft-Wärmepumpe

Im Kühlbetrieb entziehen Luft-Luft-Wärmepumpen der Raumluft Wärme und geben diese an die Außenluft ab. In der Folge sinkt die Temperatur in der Wohnung. Dreht man den Prozess um, wird eine Heizung daraus. „Im Gegensatz zu herkömmlichen Wärmepumpen übertragen Klimaanlagen die Wärme jedoch nicht über Wasser, Heizungsrohre und Heizkörper, sondern erwärmen über Inneneinheiten direkt die Raumluft“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Im Heizbetrieb saugt die Außeneinheit Umgebungsluft an und entzieht dieser Wärme. Mit Hilfe von Strom wird diese Wärme auf ein höheres Temperaturniveau gebracht und über ein Kältemittel zur Inneneinheit geleitet. Die Inneneinheit wiederum saugt Raumluft an, erwärmt sie und gibt sie wieder an den Raum ab. Wichtig zu wissen: Es findet kein Luftaustausch zwischen innen und außen und damit keine Wohnraumlüftung statt.

Luft-Luft-Wärmepumpen werden auch als Split-Klimaanlagen bezeichnet. Es gibt sie in zwei Ausführungen: Single-Split-Anlagen bestehen aus einer Außeneinheit und einer Inneneinheit. Bei Multi-Split-Anlagen hingegen gehören zu einer Außeneinheit mehrere Inneneinheiten, die verschiedene Räume versorgen können. Die Inneneinheiten benötigen einen elektrischen Anschluss, einen Kondensatablauf und sind über eine dünne Kältemittelleitung mit der Außeneinheit verbunden. In der Regel gibt es bei Multi-Split-Anlagen zwei bis fünf Inneneinheiten pro Außeneinheit. Je nach Größe und Geometrie der Wohnung und der Geräuschentwicklung der Außeneinheit können somit auch zwei oder mehrere Außenein­heiten notwendig sein, um die ganze Wohnung zu beheizen.

Für welche Gebäude eignen sich Klimageräte?

Die Vorteile der Anlagen: Klimaanlagen sind in der Anschaffung meist deutlich günstiger als andere Wärmepumpen-Typen; pro Raum kann mit etwa 3.000 Euro gerechnet werden. Auch die Installation ist vergleichsweise einfach und spart Kosten. Für Menschen mit Allergien sind die Geräte nützlich, da die Inneneinheit mit Staub- und Partikelfiltern ausgestattet ist. Eine Baugenehmigung ist in der Regel nicht erforderlich, allerdings müssen die Geräte beim Netzbetreiber angemeldet und die Schallschutzanforderungen der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ eingehalten werden.

Luft-Luft-Wärmepumpen sind als alleiniges Heizsystem möglich oder als Ergänzung zum bestehenden Heizsystem. Als einziges Heizsystem sind Luft-Luft-Wärmepumpen in unregelmäßig oder wenig genutzten Wohnungen sinnvoll, wie beispielsweise Ferienwohnungen, da sie Räume im Vergleich zu wassergeführten Systemen recht schnell aufheizen können. Auch kleineren Wohnungen eignen sich in der Regel gut, da hier mit einer Außeneinheit alle Räume abgedeckt werden können. In der Regel reicht es aus, wenn die Wohn- und -Schlafräume und Küche beheizt werden. Im Bad ist aufgrund der Feuchtigkeit kein Gerät sinnvoll.

Die Klimageräte haben ihren größten Nutzen dort, wo es keine wasserführenden Rohrleitungen, Heizkörper und keine Fußbodenheizung gibt, etwa in Gebäuden mit Nachtspeicheröfen. Denn die Nachrüstung hin zu einem wassergeführten Heizsystem – einschließlich klassischer Wärmepumpe – ist dort mit erheblichen Kosten verbunden und kann schnell in den hohen fünfstelligen Bereich gehen.

Größere Wohnungen oder Häuser sind häufig eher ungeeignet für eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Hier können je nach Geometrie und Raumaufteilung zwei oder sogar drei Außeneinheiten nötig werden, auch mit Multi-Split-Geräten.

Nachteile der Luft-Luft-Wärmepumpe

Wer mit einem Klimagerät heizt, muss für die Warmwasserbereitung eine separate Lösung finden, etwa über einen Durchlauferhitzer, Boiler oder eine Brauchwasserwärmepumpe. Viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finden die Außeneinheit an der Wand außerdem ästhetisch nicht ansprechend. Außerdem wird das Heizen über die Erwärmung der Raumluft von manchen Menschen als weniger angenehm empfunden als bei einer klassischen Heizung mit Heizkörpern. Heizkörper erwärmen nicht nur die Luft, sondern haben auch einen hohen Strahlungsanteil, der vielen komfortabler erscheint.

Hinzu kommt: Bei einer reinen Luftheizung, wie bei den Klimageräten, kann ein Luftzug entstehen. Manche nehmen das als unangenehm wahr. Die Wärmeverteilung muss daher gut geplant werden, um Zugerscheinungen und zudem laute Strömungsgeräusche zu verhindern. Insbesondere in unsanierten Bestandsgebäuden ist das nicht einfach, da sie einen hohen Wärmebedarf haben. Expertinnen und Experten empfehlen in solchen Fällen, nicht ausschließlich auf Luft-Luft-Wärmepumpen zu setzen.

KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Höhere Kredite ab August 2026

  • Kreditsumme bei „Jung kauft Alt“ steigt deutlich auf 140.000 Euro bis 180.000 Euro / abhängig von Zahl der Kinder
  • Zinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt: Heutiger Zins bei 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung
  • Antragstellende verpflichten sich zu energetischer Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage / Sanierung in Einzelmaßnahmen ab sofort möglich

Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv.

Immobilien für Familien realistischer und planbarer

Melanie Kehr, für die inländische Förderung zuständiges Vorstandsmitglied der KfW, sagt: „Viele Familien möchten ins eigene Zuhause – und müssen gleichzeitig mit einem engen Budget kalkulieren. Wir freuen uns daher, Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zusammen mit dem Bund noch besser beim Kauf einer Wohnimmobilie begleiten zu können. Mit einem Förderdarlehen aus „Jung kauft Alt“ lässt sich nun ein größerer Teil des Kaufpreises zu einem günstigen Zinssatz finanzieren, der aus Mitteln des Bundes verbilligt ist. So kann der Weg in die eigenen vier Wände für mehr Familien realistischer und planbarer werden.“

Sanierung in Einzelmaßnahmen

Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch zu sanieren. Hier erweitern KfW und Bund die Möglichkeiten für Familien und kommen damit den individuellen Bedürfnissen noch stärker entgegen: Die Sanierung kann nun auch durch eine Umsetzung mehrerer Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Die Alternative bleibt eine systemische Sanierung auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 85 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“. Bei einer Sanierung in Einzelmaßnahmen sind in der Regel die folgenden verpflichtend durchzuführen:

  • Fenstertausch
  • Fassadendämmung
  • Dämmung des Dachs oder Dämmung der obersten Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume
  • Heizungstausch (Energieträger mindestens 65 % Erneuerbare Energien; erfüllt die Bestandimmobilie dies bereits, so entfällt diese Einzelmaßnahme)

Zuschüsse und Kredite für Sanierung

Für die Finanzierung der Sanierung können z. B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die Zuschüsse der KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung ( KfW-Nr. 458), die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW ( KfW-Nr. 261) oder die Förderangebote des Bafa (BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)).

Die wichtigsten Programmdetails von „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / Jung kauft Alt“ im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die erstmals Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 EUR bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 EUR je weiteres Kind.
  • Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
  • Die Kredite im Produkt „Jung kauft Alt“ können Kunden, wie bei KfW-Förderkrediten üblich, bei ihren Hausbanken beantragen.
  • Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch zu sanieren.
  • Alle Informationen zu „Jung kauft Alt“ gibt es unter www.kfw.de/308

Pendeln lohnt sich: So stark sinken Wohnungspreise im Umland

Eine Analyse des Immobilienportals immowelt für die 15 größten Städte zeigt, wie stark die Angebotspreise von Eigentumswohnungen mit zunehmender Entfernung sinken:

  • Dresden liegt vorn: Wohnungskäufer zahlen im 60-Minuten-Umland 52 Prozent weniger als in der Stadt; bei Frankfurt und Köln sind es jeweils 51 Prozent
  • München: Eine Stunde Pendelzeit spart hier absolut am meisten – rund 3.700 Euro pro Quadratmeter (46 Prozent)
  • Auch in Berlin und Stuttgart zahlt sich der Umzug aus: Wohnungen im 60-Minuten-Umland sind 30 beziehungsweise 24 Prozent günstiger
  • Bereits 45 Minuten Pendelzeit können sich lohnen: Im Fall von Hamburg sparen Käufer dadurch 43 Prozent

Eigentumswohnungen in Großstädten sind für viele Haushalte kaum noch erschwinglich. Eine Analyse des Immobilienportals Immowelt zeigt: Wer bereit ist, ins Umland zu ziehen, kann deutlich sparen. Wie viel, hängt aber stark davon ab, wie weit man tatsächlich wegzieht. Im 60-Minuten-Radius liegen die Preise um bis zu 52 Prozent niedriger als in der Stadt, im näheren Umland fällt der Preisvorteil dagegen häufig spürbar geringer aus.

Für die Analyse wurden die Angebotspreise von Eigentumswohnungen in Gemeinden in einem 45-Minuten- sowie einem erweiterten 60-Minuten-Radius um die jeweiligen Stadtzentren betrachtet. Im 60-Minuten-Radius ist die Ersparnis in Dresden mit 52 Prozent am größten: Statt 2.946 Euro pro Quadratmeter im Stadtgebiet werden im erweiterten Umland im Schnitt nur 1.405 Euro fällig. Dicht dahinter folgen Frankfurt und Köln mit jeweils rund 51 Prozent Ersparnis. Leipzig kommt mit 49 Prozent auf einen ähnlich hohen Wert.

„Eigentumswohnungen sind in den teuersten deutschen Großstädten und deren Vororten für viele Haushalte kaum mehr bezahlbar“, sagt immowelt Geschäftsführer Theo Mseka. „Im erweiterten Umland der Städte sieht es häufig besser aus. Wer seinen Suchradius vergrößert, findet spürbar günstigere Angebote.“

München mit größter absoluter Ersparnis

Während Wohnungskäufer im erweiterten Umland von Dresden prozentual am meisten sparen, liegt München bei der absoluten Ersparnis an der Spitze. Im Münchner Stadtgebiet zahlen Käufer im Schnitt 8.078 Euro pro Quadratmeter für eine Eigentumswohnung, im 60-Minuten-Umland dagegen 4.364 Euro. Das entspricht einer Ersparnis von 3.714 Euro pro Quadratmeter (-46 Prozent) – mehr als in jeder anderen der 15 untersuchten Städte.

Auch im Umland von Frankfurt und Hamburg ist die absolute Ersparnis hoch: Im Fall von Frankfurt sinken die Preise von 5.564 auf 2.730 Euro pro Quadratmeter (2.834 Euro bzw. -51 Prozent), in Hamburg von 6.014 auf 3.247 Euro (2.767 Euro bzw. -46 Prozent).

Schon nach 45 Minuten spürbar günstiger, aber nicht überall

Wer nicht die volle Stunde pendeln möchte, muss nicht zwangsläufig auf Ersparnis verzichten. Im Fall von Hamburg sind Wohnungen im 45-Minuten-Radius bereits 43 Prozent günstiger als in der Stadt. Auch in Frankfurt (-40 Prozent) und Köln (-37 Prozent) lohnt sich schon der kürzere Weg.

In Dresden (-31 Prozent) und Leipzig (-29 Prozent) fällt die Ersparnis im näheren Umland dagegen spürbar kleiner aus als im 60-Minuten-Radius. Noch geringer sind die Unterschiede zum Stadtgebiet im 45-Minuten-Umland von Nürnberg (-17 Prozent), Stuttgart und Dortmund (je -9 Prozent).

Ruhrgebiet als Sonderfall

Im Fall von Essen liegen die Preise im 45-Minuten-Umland nahezu auf dem gleichen Niveau wie in der Stadt (-2 Prozent), in Duisburg ist das Umland sogar um 30 Prozent teurer. Der Grund für diesen Sonderfall liegt in der besonderen Struktur des Ruhrgebiets mit mehreren dicht beieinander liegenden Großstädten: Duisburg, Essen, Dortmund, Düsseldorf und Köln sind untereinander alle innerhalb einer Stunde erreichbar. Dadurch überschneiden sich die Einzugsgebiete. Im Umland von Duisburg liegen so auch teure Vororte von Düsseldorf wie Meerbusch (4.431 Euro pro Quadratmeter), Ratingen (3.467 Euro) oder Hilden (3.536 Euro). Diese Gemeinden zählen in der Analyse geografisch zum Duisburger Einzugsgebiet, wirtschaftlich gehören sie aber eher zum Düsseldorfer Umland. Weil Duisburg selbst vergleichsweise günstig ist, wird sein Umland dadurch spürbar teurer als die Stadt: Der Quadratmeter von Eigentumswohnungen kostet im Schnitt 2.696 Euro (45-Minuten-Zone) bzw. 2.600 Euro (60-Minuten-Zone) gegenüber 2.076 Euro im Duisburger Stadtgebiet.

 

Berechnungsgrundlage

Datenbasis für die Berechnung der Kaufpreise waren auf immowelt.de inserierte Angebote in den 15 größten deutschen Städten und deren Umland. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte geben die Preise für den Quadratmeter von Eigentumswohnungen zum 01.07.2026 wieder. Es handelt sich um Angebots-, keine Abschlusspreise.

Für die Bestimmung der Kaufpreise im Umland der Städte wurden Gemeinden betrachtet, die 60 Minuten sowie 45 Minuten Fahrtzeit mit dem Auto vom Stadtzentrum entfernt liegen und weniger als 100.000 Einwohner haben.

BEG-Reform 2026: Scharfe Kritik an gekürzten Sanierungsförderungen

Der gemeinnützige Verband Wohneigentum übt scharfe Kritik an den zum 21. Juli 2026 in Kraft tretenden Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zwar enthalte die Reform einzelne begrüßenswerte Verbesserungen, insgesamt schwächen die Kürzungen aber die Investitionsbereitschaft von Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung. Und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem Deutschland seine Klimaziele im Gebäudesektor weiterhin deutlich verfehlt. ‌

Weitreichende Änderungen über Nacht

Besonders scharf kritisiert der Verband Wohneigentum das Verfahren: Zwischen der Ankündigung der neuen Förderbedingungen und dem vorläufigen Antragsstopp lag faktisch nur ein Tag. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer konnten die bisherigen Konditionen trotz bereits laufender Sanierungsplanungen nicht mehr nutzen, da das KfW-Antragsportal tagelang überlastet war.

„Ein Tag Vorlauf für Auswirkungen von über zehntausende Euro, das ist kein Förderverfahren, das ist Verhöhnung der Verbraucher, die der staatlichen Unterstützung vertraut haben“, erklärt Peter Wegner, Präsident Verband Wohneigentum. „Wer Investitionen in dieser Größenordnung tätigen soll, braucht verlässliche Rahmenbedingungen und keine Förderbedingungen, die sich faktisch über Nacht weitreichend ändern.“

Diese Förderungen fallen weg

Konkret kritisiert Wegner, dass der förderfähige Höchstbetrag für den Heizungstausch der BEG aktuell reduziert und fortan schrittweise abgesenkt wird, während der „Klimageschwindigkeitsbonus“ bis 2028 vollständig abgeschmolzen wird. Zusätzlich entfallen der bisherige „Effizienzbonus“ sowie der „Emissionsminderungszuschlag“ ersatzlos. Auch der Wegfall des „iSFP-Bonus“ für kleinere Einzelmaßnahmen unterhalb der neuen Investitionsschwelle trifft nach Einschätzung des Verbands Wohneigentum gerade jene Eigentümer, die sich nur eine schrittweise Sanierung leisten können.

Positiv bewertet Verband-Wohneigentum-Präsident Wegner dagegen den neu eingeführten Familienzuschlag, der Familien mit minderjährigen Kindern gezielt entlastet. Auch die zusätzliche Förderung für besonders sanierungsbedürftige Gebäude („Worst Performing Buildings“) ist sinnvoll. Hier fordert der Verband Wohneigentum, die geplanten Schwellen der Förderung deutlich abzusenken, damit ein relevanter Teil des Altbaubestands tatsächlich profitiert.

Private Eigentümer profitieren seltener als große Unternehmen

Auch die stärkere Berücksichtigung der sogenannten grauen Energie (nämlich der Energie und der CO2-Emissionen, die bei Herstellung, Transport und Entsorgung von Baustoffen entstehen) über die neue Nachhaltigkeitsklasse sowie die ausgebaute Förderung serieller Sanierungen begrüßt der Verband Wohneigentum ausdrücklich. Zugleich mahnt er an, dass private Eigentümer und Eigentümerinnen von diesen Förderansätzen bislang deutlich seltener profitieren als große Wohnungsunternehmen.

Anreize schaffen, statt sie abzubauen

Der Verband Wohneigentum fordert die Bundesregierung auf, die Menschen bei der Generationenaufgabe „Energiewende im Eigentum“ nicht allein zu lassen und Förderprogramme erst dann zurückzufahren, wenn die Klimaziele tatsächlich erreicht sind. Ständige Änderungen der Förderlandschaft verunsichern Eigentümerinnen und Eigentümer und erschweren private Investitionen. Wo Anpassungen der Förderbedingungen erforderlich sind, braucht es angemessene Übergangsfristen und einen wirksamen Vertrauensschutz für Menschen, die sich bereits in einer konkreten Sanierungsplanung befinden. „Förderpolitik muss Verlässlichkeit schaffen, Investitionen ermöglichen und Anreize setzen statt sie abzubauen“, resümiert Peter Wegner.

Mietrecht II: Bundestag berät über schärfere Regeln für Vermieter

Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck – der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Er wurde am 9. Juli 2026, in erster Lesung im Bundestag beraten, es folgen nun die Ausschussberatungen. Ein Inkrafttreten der Reform wird nach den parlamentarischen Sommerpausen voraussichtlich im Herbst 2026 erwartet.

Wohnen im Eigentum befürchtet zusätzliche Kosten und sinkende Renditen für Eigentümer. „Private Vermieter stellen mit 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands den größten Teil des Mietwohnungsangebots in Deutschland bereit. Gleichzeitig ist die vermietete Immobilie für viele ein zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge. Die geplanten Einschränkungen werden trotz der Nachbesserungen dazu führen, dass sich die Vermietung für diese Gruppe wirtschaftlich zunehmend weniger lohnt. Wir befürchten einen Rückzug privater Anbieter – mit spürbaren Folgen für das ohnehin knappe Wohnungsangebot“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des bundesweiten Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). „Es braucht eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Mieter vor missbräuchlichem Vorgehen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für private Kleinvermieter“, so von Möller.

Möblierung: Erhöhung des Pauschalbetrags auf 10 Prozent der Nettokaltmiete

Der Gesetzesentwurf sieht die separate Ausweisung des Möblierungszuschlags vor – entweder als Pauschalbetrag oder als Schätzung anhand des Zeitwerts der Möblierung.

Der vorgesehene pauschale Prozentsatz, der künftig als Regelvermutung für einen angemessenen Zuschlag bei vollmöbliertem Wohnraum gelten soll, wurde im Rahmen der Nachbesserungen auf 10 Prozent erhöht.

Alternativ kann ein Betrag anhand des Zeitwerts der Möblierung festgelegt werden. Dabei gilt 1 Prozent des Zeitwerts pro Monat als angemessen. Dieser Prozentsatz soll laut Gesetzesbegründung eine Amortisation in einem angemessenen Zeitraum ermöglichen.

Kurzzeitvermietung: Grenze beschneidet Vertragsfreiheit

Der Gesetzesentwurf sieht eine Legaldefinition des „vorübergehenden Gebrauchs“ von Wohnraum vor und begrenzt diesen grundsätzlich auf maximal sechs Monate. Im Rahmen der Nachbesserungen wurde die Möglichkeit eingeführt, das Kurzzeit-Mietverhältnis einmalig um weitere zwei Monate zu verlängern – wenn beispielsweise ein Praktikum verlängert oder eine Prüfung verschoben wird. Hintergrund ist, dass bei Kurzzeitvermietungen die Mietpreisbremse nicht gilt.

Wohnen im Eigentum kritisiert die starre zeitliche Grenze. „Die Möglichkeit der Verlängerung auf acht Monate ändert nichts an unserer kritischen Bewertung“, so von Möller, „die feste Grenze berücksichtigt nicht ausreichend den Bedarf an flexiblem Wohnraum.“

Indexmiete: Aufteilung von Mehrkosten auf Mieter und Vermieter

Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) ist eine Begrenzung der zulässigen Mieterhöhung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vorgesehen: Steigt die Indexmiete um mehr als 3 Prozent, darf der darüber liegende Teil lediglich zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden.

„Dadurch werden private Vermieter, die selbst von Inflation betroffen sind und Mieteinnahmen häufig zur Altersvorsorge nutzen, zusätzlich belastet“, kritisiert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. Das widerspricht dem Ziel der Indexmiete.

Zudem bilde der Verbraucherpreisindex die tatsächlichen Kostensteigerungen im Immobilienbereich ohnehin nur unzureichend ab, da Handwerkerleistungen und Kosten für Baustoffe schon seit Jahren noch höheren Preissteigerungen unterworfen seien.

Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Vermieter tragen volles Kostenrisiko

Besonders kritisch bewertet WiE, dass an der geplanten Ausweitung der sogenannten Schonfristregelung festgehalten wird. Künftig soll nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden, wenn die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeglichen werden.

Nach Auffassung des Verbands führt dies zu einer erheblichen Verschiebung des Kostenrisikos zulasten der Vermietenden. Zudem verursachen Räumungsklagen regelmäßig hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Auch wenn Vermieter die Erstattung der Prozesskosten von den Mietern verlangen können, ist es eher unwahrscheinlich, dass letztere die Kosten aufbringen können, wenn sie bereits Probleme hatten, die Miete regelmäßig zu zahlen.

Mieterbund begrüßt geplante Änderungen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die heutige erste Lesung zur Mietrechtsreform im Deutschen Bundestag. Das „Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ greift drängende Probleme von Mietern auf. Jetzt muss die Reform zügig beschlossen und im parlamentarischen Verfahren an entscheidenden Stellen nachgeschärft werden.

„Eine Mietrechtsreform ist längst überfällig. Die geplanten Regeln zu Indexmieten, Kurzzeitvermietung, möbliertem Wohnen und Schonfristzahlung sind richtig und notwendig, um den Mieterschutz zu verbessern und Umgehungsstrategien des Mietrechts zu verhindern“, erklärt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. „Das Gesetz wird Mieter besser gegen überhöhte Mieten und vor Wohnungsverlust schützen. Trotzdem muss der Gesetzentwurf noch an einigen Stellen nachgebessert werden.“

Gefahrenquellen im Treppenhaus beseitigen

Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern sind wichtige Flucht- und Rettungswege. Sie sollten daher sowohl vom Vermieter als auch von den Mietern mit großer Sorgfalt behandelt werden. Zuallererst muss natürlich gewährleistet sein, dass diese Wege nicht zugestellt sind und ein Durchgang von einer Mindestbreite von ca. 1 Meter frei ist. „Vor allen Dingen kommt hier das Bemühen um einen effektiven Brandschutz zum Tragen“, erklärt Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverband Deutschland, IVD West.

Regeln in der Hausordnung festlegen

Eindeutige und einheitliche gesetzliche Verbote, die das Verbringen von Gegenständen in Fluren und Treppenhäusern grundsätzlich und explizit untersagen, gibt es nicht. Jedoch schreiben die so genannten Brandschutzbestimmungen entsprechende Punkte vor, die Vermieter durch eine entsprechend formulierte Hausordnung an die Mieter weitergeben können. So kann zum Beispiel das Aufstellen von Schuhschränken untersagt werden – das Abstellen von einzelnen Schuhpaaren auf der Fußmatte jedoch nicht. „Genauso wenig übrigens wie die Fußmatte selbst – wenn sie nicht die Ausmaße eines regelrechten Teppichs annimmt“, präzisiert Blandfort. Das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur ist im Brandschutz ebenfalls nicht gern gesehen. Es kann jedoch nicht grundsätzlich untersagt werden, wenn genügend Platz vorhanden ist, der Wagen kein Hindernis darstellt und nicht fixiert ist.

Kinderwagen und Rollator: ja; Fahrrad: nein

Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Kinderwagen mehrmals entsprechend entschieden. Ähnliches Vorgehen haben Gerichte Nutzern von Rollstühlen und Rollatoren zugebilligt. Es sei Menschen, die auf Gehilfen angewiesen sind, nicht zuzumuten, diese treppauf und treppab zu tragen. Fahrräder hingegen müssen im Flur nicht geduldet werden. Entsprechende Urteile besagen: Wer fit genug ist, Rad zu fahren, kann das Velo auch in den Keller oder in die Wohnung tragen.

Deko-Artikel, Bilder und Pflanzen gehören aus Brandschutzgründen ebenfalls nicht ins Treppenhaus oder auf den allgemeinen Flur. Sie können zu leicht Feuer fangen oder einen anderswo ausgebrochenen Brand beschleunigen. In Ausnahmefällen wird saisonaler Schmuck – beispielswiese in der Vorweihnachtszeit der Adventskranz – geduldet.

Fluchtweg muss frei und sicher sein

„Vermietern oder Verwaltern eines Hauses ist gestattet, ausgelagerte Gegenstände entfernen zu lassen, wenn die betroffene Person auf die Aufforderung, diese aus dem Flur wegzuräumen, nicht reagiert“, stellt Burkhard Blandfort klar. Neben der Beseitigung von Brandgefahren und Stolperfallen im Treppenhaus müssen Vermieter auch dafür sorgen, dass das Treppengeländer befestigt ist und die Beleuchtung funktioniert. Denn im Brandfall müssen Mieter in der Lage sein, den Fluchtweg zu finden und zu verwenden. Und schließlich: Im Treppenhaus herrscht meist striktes Rauchverbot.

Gegenstände im Treppenhaus: So reagieren Sie richtig

Ein harmonisches Zusammenleben im Mietshaus basiert auf gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Einhalten der Hausordnung. Doch was tun, wenn der Nachbar den engen Flur dauerhaft als Abstellfläche für sein Fahrrad nutzt oder regelmäßig seinen Müll vor der Tür lagert?

  1. Schritt: Verhältnismäßigkeit prüfen Bevor Sie aktiv werden, sollten Sie die Situation realistisch einschätzen. Wird ein Rollator mehrmals am Tag kurzzeitig im Eingangsbereich geparkt, rechtfertigt das in der Regel keine Beschwerde.
  2. Schritt: Das persönliche Gespräch suchen Liegt jedoch ein dauerhaftes Problem vor, ist der erste Weg immer das direkte Gespräch. Oft ist den Nachbarn gar nicht bewusst, dass ihr Verhalten andere einschränkt. In einer ruhigen Unterhaltung lassen sich Missverständnisse meist schnell ausräumen oder ein guter Kompromiss finden – beispielsweise ein fester Alternativplatz für sperrige Gegenstände.
  3. Schritt: Vermieter oder Hausverwaltung einschalten Zeigt sich der Nachbar uneinsichtig oder hält sich nicht an getroffene Absprachen, sollten Sie den Vorfall dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden. Liegt ein klarer Verstoß vor, kann die Verwaltung den störenden Mieter förmlich abmahnen.
  4. Schritt: Rechtliche Schritte als letzter Ausweg Sollten selbst Abmahnungen keine Wirkung zeigen, bleibt betroffenen Mietern der Gang vor Gericht: In diesem Fall lässt sich der sogenannte Erfüllungsanspruch auf Störungsabwehr auf rechtlichem Weg durchsetzen.

Wann Vermieter den Namen von Hinweisgebern nennen müssen

Reichen Bewohner eine namentliche Beschwerde über einen Nachbarn beim Vermieter oder der Hausverwaltung ein, bleibt ihre Identität nicht immer geschützt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VI ZR 14/21) kann das Recht des beschuldigten Mieters auf Auskunft schwerer wiegen als das Geheimhaltungsinteresse des Hinweisgebers. Das Risiko, namentlich offengelegt zu werden, besteht für Beschwerdeführer vor allem dann, wenn sich die Behauptungen über die Störungen im Treppenhaus im Nachhinein als unwahr herausstellen.

Ab Juli: Zuschussförderung „Gewerbe zu Wohnen“

Wer ungenutzte, leerstehende Gewerbefläche in Wohnraum umbaut und energetisch saniert, kann seit dem 1. Juli 2026 Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben hierfür das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ aufgelegt. Die Zuschüsse stammen aus Mitteln des Bundes und werden direkt bei der KfW beantragt.

Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt: „In vielen unserer deutschen Innenstädte begegnen wir heute einem Paradoxon: Auf der einen Seite stehen Büros leer und Ladenlokale verwaisen, auf der anderen Seite gibt es einen massiven Bedarf an Wohnraum. Mit dem neuen Zuschussförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ wollen wir die Umnutzung zuvor gewerblich genutzter Flächen gezielt vorantreiben – als Hebel für zusätzlichen Wohnraum, lebenswerte Quartiere und eine klimabewusste Stadtentwicklung. So entsteht aus ungenutzten Flächen ein doppelter Mehrwert: Räume für Menschen, die ein Zuhause suchen, und ein kräftiger Impuls für starke, lebendige Innenstädte.“

Zu den Eckdaten der Förderung „Gewerbe zu Wohnen“:

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen z. B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung.

Die neu entstandenen Wohneinheiten müssen mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) energetisch saniert werden, Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu „Effizienzhaus Denkmal EE“. Für Gebäude mit einer neuen Heizung sind Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen. Für die Umsetzung des Vorhabens haben die Kundinnen und Kunden 54 Monate nach Zusage Zeit. Die neuen Wohn­einheiten müssen nach Abschluss des Vorhabens insgesamt für mindestens zehn Jahre zu Wohn­­zwecken genutzt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens sowie Bestätigung der förderfähigen Kosten und des erreichten energetischen Niveaus.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Investoren – also z. B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Kommunen.

Wie hoch ist der Fördersatz?

Der Zuschuss beträgt 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Als förderfähig gelten die Kosten für den Umbau, jedoch nicht für die energetische Sanierung der Wohneinheiten. Hierfür können z. B. andere Förderprogrammen wie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ genutzt werden.

Für alle außer selbstnutzende Investoren ist zu berücksichtigen, dass die Förderung entsprechend der europäischen De-minimis-Verordnung als Beihilfe zu melden ist. Die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen liegt bei 300.000 Euro in drei Jahren.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss unbedingt gestellt werden, bevor das Vorhaben startet. Als Vorhabens­beginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und oder Leistungs­verträgen für die Umbau­arbeiten. Planungs- und Beratungs­leistungen können schon vor Zusage der KfW in Anspruch genommen werden. Diese gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Jeder kennt es: Das Ladenlokal in der Innenstadt, das seit Jahren leer steht. Das Bürogebäude, bei dem dauerhaft ganze Etagen ungenutzt sind. Oder die alte Dorfgrundschule, die nicht mehr benötigt wird. Das sind Gebäude, die einmal voller Leben waren, und nun stillstehen, während so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Genau diesen Widerspruch wollen wir mit Hilfe unseres neuen Förderprogramms „Gewerbe zu Wohnen“ angehen. Wir stellen 300 Millionen Euro bereit, um ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance zu geben. Das schont wertvolle Ressourcen, bewahrt historische Stadtstrukturen und bringt neue Dynamik in die Zentren. Bis zu 30.000 Euro Zuschuss gibt es pro Wohneinheit, das ist bewusst ein starker Anreiz für alle Investoren. So schaffen wir lebendige Nachbarschaften statt leerer Räume.“

Hitzeatlas Deutschland: Daten zeigen, wo es am heißesten wird

Die aktuelle Hitzewelle in Deutschland zeigt eindrücklich, wie stark hohe Temperaturen inzwischen den Alltag prägen. Die Entwicklung ist Teil eines größeren Trends: Europa gilt als der Kontinent, der sich weltweit durch den Klimawandel am schnellsten erwärmt – mit spürbaren Folgen auch für Deutschland.

Der neue Techem Hitzeatlas Deutschland macht diese Entwicklung auf Stadt- und Bundesland-Ebene sichtbar und zeigt, welche Regionen aktuell besonders stark von Hitze betroffen sind und wo die Temperaturen in den vergangenen Jahrzehnten am deutlichsten gestiegen sind. Grundlage der Auswertung sind Kühlgradtage (Cooling Degree Days). Sie geben an, wie häufig und intensiv hohe Temperaturen zu Kühlbedarf führen und sind damit ein verlässlicher Indikator für die Hitzebelastung.

Die heißesten Städte und Landkreise Deutschlands 2025

Die Analyse zeigt eine klare geografische Konzentration: Viele der heißesten Städte 2025 liegen im Südwesten Deutschlands – vor allem Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen sind betroffen.

Top 10 der heißesten Städte und Landkreise 2025:

  1. Speyer (Rheinland-Pfalz)
  2. Heidelberg (Baden-Württemberg)
  3. Germersheim (Rheinland-Pfalz)
  4. Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz)
  5. Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)
  6. Mannheim (Baden-Württemberg)
  7. Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
  8. Frankfurt am Main (Hessen)
  9. Groß-Gerau (Hessen)
  10. Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz)

Auch auf Ebene der Bundesländer zeigt sich ein klares Muster: Vor allem der Südwesten Deutschlands wies die höchste Hitzebelastung auf. Das Saarland lag 2025 mit rund 44 Kühlgradtagen an der Spitze, gefolgt von Rheinland-Pfalz (38) und Baden-Württemberg (29). Hessen belegte mit rund 26 Kühlgradtagen ebenfalls einen Platz im oberen Bereich. Der bundesweite Durchschnitt lag bei rund 19 Kühlgradtagen. Bundesländer wie Bayern oder Sachsen-Anhalt bewegen sich in etwa auf diesem Niveau, während nördliche Regionen wie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein deutlich darunter lagen.

Hier hat die Hitze am stärksten zugenommen

Während sich die aktuelle Hitzebelastung regional auf den Südwesten konzentriert, zeigt die langfristige Entwicklung ein noch breiteres Bild der Dynamik. Diese macht deutlich, wo die Hitzebelastung in den letzten 45 Jahren besonders stark zugenommen hat.

Top 10 Städte und Landkreise mit dem stärksten Anstieg der Hitze (1980–2025):

  1. Speyer
  2. Heidelberg
  3. Rhein-Pfalz-Kreis
  4. Germersheim
  5. Mannheim
  6. Ludwigshafen am Rhein
  7. Frankfurt am Main
  8. Karlsruhe
  9. Rhein-Neckar-Kreis
  10. Groß-Gerau

Auffällig ist: Viele Städte, die 2025 besonders heiß waren, gehören gleichzeitig zu den Regionen mit der stärksten Hitzezunahme in den letzten 45 Jahren.

Auch im Vergleich der Bundesländer zeigen sich deutliche Unterschiede in der Dynamik der Hitzebelastung: Berlin verzeichnet mit einem Anstieg von rund 55 Kühlgradtagen seit 1980 die mit Abstand stärkste Entwicklung. Dahinter folgen Brandenburg (37) und Sachsen (32). Auch Rheinland-Pfalz und das Saarland weisen deutlich steigende Werte auf. In Bayern fällt der Anstieg dagegen moderater aus.  Schleswig-Holstein verzeichnet mit 4 Kühlgradtagen die vergleichsweise geringste Zunahme. Damit bleibt das Bundesland auch im langfristigen Trend deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von knapp 18 Kühlgradtagen. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bewegen sich ebenfalls auf diesem bundesdeutschen Durchschnitts-Niveau.

Hitze wird zur Herausforderung für Gebäude

Mit steigenden Temperaturen verändern sich auch die Anforderungen an Gebäude grundlegend. Längere Hitzeperioden führen dazu, dass sich Innenräume stärker aufheizen, nachts weniger auskühlen und der thermische Komfort zunehmend unter Druck gerät. „Hitze entwickelt sich zunehmend zu einer zentralen Herausforderung im Gebäudebetrieb“, sagt Matthias Hartmann, CEO der Techem Gruppe. „Entscheidend ist, die Auswirkungen transparent zu machen und Gebäude datenbasiert so zu steuern, dass Komfort und Effizienz auch bei steigenden Temperaturen gewährleistet bleiben.“

Moderne Gebäudetechnologien können dazu beitragen, den Umgang mit Hitze deutlich zu verbessern: Wärmepumpen gewinnen an Bedeutung, da sie nicht nur zum Heizen, sondern – je nach System – auch zur Kühlung verwendet werden können. In Kombination mit Smart-Metering-Lösungen wird zudem transparent, wann und wie Energie für die Kühlung eingesetzt wird – eine wichtige Grundlage für einen effizienten Betrieb. Zugleich eröffnen dynamische Stromtarife zusätzliche wirtschaftliche Potenziale: Wer sein Gebäude gezielt dann kühlt, wenn Strompreise niedrig oder sogar negativ sind, kann Betriebskosten senken und Energie besonders effizient nutzen. Sensorbasierte Lösungen wie der Multisensor Plus von Techem erfassen Temperatur- und Raumklimadaten und ermöglichen ein gezieltes, datenbasiertes Lüftungsmanagement.

Hitze erfordert ein Umdenken

Insgesamt zeigt sich: Der Umgang mit Hitze entwickelt sich zunehmend zu einer zentralen Aufgabe im Gebäudebetrieb und erfordert ein Zusammenspiel aus Technik, Daten und intelligentem Management. Für Wohnungswirtschaft, Kommunen und Gebäudebetreiber bedeutet das: Hitze muss stärker in Planung, Ausstattung und Betrieb von Gebäuden berücksichtigt werden. Datenbasierte Analysen und intelligente Lösungen werden dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Zur Methodik

Für den Techem Hitzeatlas wurden Kühlgradtage (Cooling Degree Days, CDD) als zentraler Indikator zur Beschreibung der Hitzebelastung herangezogen. Ist die Tagesmitteltemperatur größer gleich eines definierten Grenzwerts wird von einem Kühlgradtag gesprochen. Der Kühlbedarf für die einzelnen Tage wird als Differenz zu einer Grenztemperatur bestimmt. Die verwendete Quelle nutzt als Grenzwert 24°C und als Grenztemperatur 21°C. Die angegebenen monatlichen CDD-Werte wurden zu jährlichen Summen aggregiert.

Die Analyse basiert auf Daten der NUTS3-Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte). Zur Darstellung auf Bundeslandebene wurden flächengewichtete Mittelwerte der jeweiligen Regionen berechnet, um die Größen der Regionen zu berücksichtigen.

Die aktuelle Hitzebelastung wird anhand der CDD-Werte für das Jahr 2025 dargestellt. Zur Bewertung der langfristigen Entwicklung seit 1980 wurde eine Glättung über dreijährige Mittelwerte vorgenommen.

VPB: Ein guter Grundriss spart Kosten beim Hausbau und später im Alltag

Menschen, die sich bewusst damit auseinandersetzen, wie sie wohnen möchten, können ihr Zuhause effizient planen beziehungsweise sanieren. Hierüber informiert der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB).

Wie will ich wohnen?

Jeder Mensch, jede Familie hat eigene Lebensweisen und Bedürfnisse. „Um herauszufinden, was die richtigen Räume dafür sind, sollte man sich nicht fragen: Wie soll mein zukünftiges Haus aussehen?“, rät Bauherrenberaterin Sandra Queißer, die das Regionalbüro des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) in Berlin leitet. „Entscheidend ist: Wie will ich wohnen? Wer das weiß, kann sein Haus effizient planen oder sanieren – und dabei Kosten sowie Energie sparen.“ Das gilt für den Bau selbst und für den Betrieb über viele Jahre hinweg. Sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, bedeutet nicht billig, sondern bewusst und gut zu planen. Fachleute sprechen hierbei von Suffizienz: weniger Ressourcen verbrauchen durch angemessene Größe, bewusstes Nutzungsverhalten und Reduktion auf das wirklich Notwendige.

Fläche klug nutzen

Eine wichtige Grundkomponente ist die Fläche, diese gilt es klug zu nutzen. Hierbei kommt es zunächst auf die richtige Dimension an. „Einer vierköpfigen Familie zum Beispiel bieten 120 Quadratmeter Wohnfläche in der Regel genügend Platz“, weiß Queißer. Verkehrsflächen wie Flure lasen sich minimieren. Das wird oft schon mit offenem Küchen-Ess-Wohnbereich umgesetzt. Um übergroße Wohnflächen und Räume zu beheizen, benötigt man mehr Zeit und Energie. Das gilt auch für Galerien, hohe Decken oder große Bäder mit Dusche und Badewanne. „Man sollte sich auch fragen, ob ein Gästezimmer oder Hobbyraum nötig ist“, gibt Queißer zu bedenken. „In Haushalten, wo so etwas vorhanden ist, bleiben sie die meiste Zeit ungenutzt.“

Eine kompakte Grundfläche hilft, den Verbrauch von Baumaterial zu reduzieren und im späteren Betrieb den Energieverbrauch. „Ein Haus mit quadratischer Grundfläche ist flexibler als ein L-förmiges“, so Queißer. „Es lässt größere Freiheit beim Schnitt der Zimmer, was wiederum die Qualität eines Hauses prägt.“ Sind die Räume intelligent geschnitten, kann man auch aus wenigen Quadratmetern viel herausholen.

Auch schon für später planen

„Entscheidend ist, dass der Grundriss nicht allein für die aktuellen Lebensumstände funktioniert, sondern sich auch für andere Situationen in der Zukunft anpassen lässt“, betont die Bauherrenberaterin. „Sind die Räume eher quadratisch und ähnlich groß, kann man sie besser auf unterschiedliche Art nutzen, sie eignen sich gleichermaßen etwa als Kinder-, Arbeits- oder Wohnzimmer.“ Wer ein Zimmer später durch eine Trennwand in zwei kleinere teilen möchte, sollte schon bei der Planung die Elektroanschlüsse, Belichtung und Belüftung beider Zimmer berücksichtigen.

Wer sicher gehen will, dass alle Aspekte bedacht werden, die den Hausbau und späteren Betrieb optimieren, sollte einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen, etwa aus dem Netzwerk des VPB. Dies empfiehlt sich so früh wie möglich – am besten schon vor Unterzeichnung eines Vertrags.